Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen und sind vereinbarter Bestandteil aller mit der Wohlsein Group abgeschlossenen Verträge, sei es aufgrund schriftlicher, mündlicher oder fernmündlicher Vereinbarungen.
Unsere Dienstleistungen sind nur für gewerbliche Kunden bestimmt. Ein gewerblicher Kunde ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Etwaige vor Vertragsschluss getroffene besondere Vereinbarungen und Nebenabreden werden nur Vertragsinhalt, wenn die Wohlsein Group diese noch einmal ausdrücklich schriftlich bestätigt, sei es über das Internet oder per E-Mail.
2. Zustandekommen des Vertrages über den Online-Shop
Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren.
Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem unter der URL shop.petroco.de wie folgt zustande: Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche können Sie den Bestellvorgang einleiten und die Bestellung abschließen.
Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist und der Empfang entsprechender E-Mails gewährleistet ist.
3. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, aus der Auftragsbestätigung ergibt sich etwas anderes. Die Preise bestimmen sich nach den jeweils bei der einzelnen Bestellung konkret gültigen Ordersätzen.
Die Lieferung erfolgt kostenfrei. Das Recht die Kosten für Versand und Lieferungen zu ändern bzw. zu erhöhen, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen und Kostenaufschlägen nicht enthalten; sie wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung, wie aber auch in der Bestellübersichtsseite, sowie in der elektronischen, per E-Mail versandten, Bestellbestätigung gesondert ausgewiesen.
Etwaige Pfandgebühren sind in unseren Preisen nicht enthalten; sie werden am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung wie aber auch in der Bestellübersichtsseite, sowie in der elektronischen, per E-Mail versandten, Bestellbestätigung gesondert ausgewiesen.
4. Zahlungsbedingungen
Wählt der Käufer als Zahlungsmethode „Zahlung auf Rechnung" aus, so sind die Zahlungen des Käufers bei Lieferung und/oder Rechnungserhalt spätestens nach 30 Tagen zur Zahlung fällig. Soweit nicht anders vereinbart, gelten alle Preise ab Lieferadresse des Käufers.
Skonto wird nicht gewährt. Zum Inkasso sind Mitarbeiter nur mit schriftlicher Vollmacht berechtigt.
Sollten die Parteien als Zahlungsart das SEPA Firmenlastschriftverfahren vereinbart haben, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass die Vorankündigung der Abbuchung (Pre-Notification) mindestens einen Bankarbeitstag vor der Belastung erfolgen kann.
Wir behalten uns bei Neukunden vor, nach Vorkasse oder nach Anzahlung zu liefern.
5. Abtretungsberechtigung
Die Wohlsein Group ist berechtigt, etwaige Ansprüche aus Geschäftsverbindungen abzutreten. Einem entgegenstehenden Abtretungsverbot wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Informationen zum etwaigen Abtretungsempfänger werden mit der Abtretung bekanntgegeben.
6. Rechnungen
Die Parteien verpflichten sich wechselseitig sicherzustellen, dass die erstellten Rechnungen bzw. Gutschriften den jeweiligen gesetzlichen und steuerrechtlichen, insbesondere umsatzsteuerlichen Anforderungen entsprechen.
Der Käufer wird die Wohlsein Group die für die ordnungsgemäße Erstellung von Rechnungen bzw. Gutschriften erforderlichen Informationen (insbesondere Name, Adresse, steuerliche Identifikationsdaten sowie etwaige Änderungen) unverzüglich zur Verfügung stellen.
7. Elektronische Rechnung und Kommunikation
Der Käufer ist mit der elektronischen Übermittlung von Rechnungen einverstanden.
Für vertragliche Zwecke stimmt der Käufer zu, elektronische Kommunikation von der Wohlsein Group zu erhalten, es sei denn, zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften erfordern eine andere Form der Kommunikation.
8. Zahlungsverzug und Mahnung
Ab Zahlungsverzug steht der Wohlsein Group gem. § 288 BGB ein Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in gesetzlicher Höhe zu. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Sollte als Zahlungsweg Bankabbuchungen (SEPA) vereinbart worden sein und die Bankabbuchungen können nicht durchgeführt werden, entsteht für die Wohlsein Group aufgrund der Rücklastschriften ein zusätzlicher Bearbeitungsaufwand, der dem Käufer in Rechnung gestellt wird.
9. Lieferung, Mitteilungspflichten
Die Belieferung des Käufers steht unter dem Vorbehalt der eigenen Belieferung von der Wohlsein Group durch deren Vorlieferanten. Lieferungen erfolgen an die Wohlsein Group benannte Lieferadresse des Käufers.
Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind immer unverbindlich. Für Folgen verspäteter oder unterbliebener Lieferung können Ansprüche gegenüber der Wohlsein Group nicht geltend gemacht werden.
Mit der Übergabe an den Käufer, Spediteur, Frachtführer oder dergleichen, spätestens jedoch beim Verlassen des Lagers der Wohlsein Group oder bei Direktversand beim Verlassen des Zulieferers oder Herstellers geht die Gefahr auf den Käufer über.
Für Verzögerungen die ggf. im Versandprozess bei dem Versanddienstleister/Spediteur oder Logistikunternehmen, wie auch Fulfillmentpartner entstehen, wird jegliche Haftung seitens der Wohlsein Group abgelehnt.
Die Wohlsein Group ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
Im Rahmen einer dauernden Geschäftsbeziehung ist der Käufer verpflichtet, die Wohlsein Group unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn sich der Inhaber, die Rechtsform oder die Anschrift des Unternehmens ändert.
Etwaige Rollbehälter, Paletten (außer Einwegpaletten) und sonstige Lagerhilfsmittel bleiben unveräußerliches Eigentum von der Wohlsein Group oder deren Vorlieferanten/Lieferanten und sind in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
10. Mängelhaftung/Retouren
Der Käufer genießt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit er seinen Rügeobliegenheiten im Sinne des § 377 HGB nachgekommen ist, mit der Maßgabe, dass die Wohlsein Group die Wahl zwischen Nachlieferung und Nachbesserung hat.
Im Übrigen verjähren Ansprüche des Käufers wegen Mängeln in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes beim Käufer. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche von Verbrauchern sowie Schadensersatzansprüche.
Retouren auf Wunsch des Käufers (Kulanzrückholungen), bei denen keine Mängel oder Verschulden von der Wohlsein Group vorliegen, liegen im ausdrücklichen Ermessen der Wohlsein Group. Die Wohlsein Group kann eine Bearbeitungsgebühr erheben.
11. Haftungsausschluss
Die Wohlsein Group haftet ausschließlich für Schadenersatzansprüche aufgrund von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Soweit die Schadenersatzhaftung der Wohlsein Group gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12. Eigentumsvorbehalt
Die Wohlsein Group oder deren Vorlieferanten/Lieferanten behält/behalten sich das Eigentum an der gelieferten Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Zahlung aller Forderungen vor, die der Wohlsein Group gegen den Käufer aus der Geschäftsbeziehung zustehen.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern oder zu verarbeiten, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Sicherungsübereignungen oder Verpfändungen der Vorbehaltsware sind nicht gestattet.
Erfolgt eine Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer oder wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt die Wohlsein Group oder deren Vorlieferanten/Lieferanten Miteigentum an der neuen Sache.
Die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich eventueller Saldoforderungen tritt der Käufer hiermit sicherungshalber – bei Miteigentum nach Abs. 3 anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an die Wohlsein Group ab.
Die Ermächtigungen zur Veräußerung und Verarbeitung sowie zum Einzug der Forderungen sind nur erteilt, wenn und solange die Verlängerung und Erweiterung des Eigentumsvorbehalts zugunsten von der Wohlsein Group wirksam sind.
Im Fall des Rücktritts vom Vertrag kann die Wohlsein Group die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts mitnehmen und/oder herausverlangen.
Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Käufer die Wohlsein Group die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Die Wohlsein Group wird die vorstehend geregelten Sicherheiten nach ihrer Wahl auf Verlangen des Käufers freigeben, soweit sie den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 20 % übersteigen.
13. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
14. Datenverarbeitung
Die Wohlsein Group verarbeitet und speichert die für den Geschäftsverkehr mit den einzelnen Geschäftspartnern erforderlichen Daten und bearbeitet diese im Wege der EDV im Rahmen der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO.
15. Sonstiges
Stellt ein Vertragspartner seine Zahlungen ein oder wird ein Insolvenzverfahren beantragt, ist der andere Vertragspartner berechtigt, für den nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz von der Wohlsein Group.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGB ihre Wirksamkeit verlieren, so wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle dieser Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Juli 2022